„Spielwarenmesse“ ist markengeschützt
Das Wort „Spielwarenmesse“ ist als Marke durch das Deutsche Patent- und Markenamt geschützt. Allein der Marketing- und Messedienstleister Spielwarenmesse eG ist berechtigt, gewerbliche Fachmessen auf dem Gebiet der Spielwaren bei der Bewerbung, Organisation und Durchführung als „Spielwarenmesse“ zu bezeichnen. Für diesen Erfolg der Markeneintragung für Worte der Umgangssprache griff eine Ausnahmevorschrift im Markengesetz. Diese Vorschrift … Weiterlesen