„Brettspiele spielen“ ist Immaterielles Kulturerbe

28. März 2025, 8:00

Die Kulturministerkonferenz der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben am 26. März 2025 entschieden, 18 lebendige Traditionen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen – darunter auch das „Brettspiele spielen“. Die Aufnahme basiert auf einer Vorschlagsliste der Länder und erfolgt nach Prüfung, Bewertung und Empfehlung durch das unabhängige Fachkomitee für das Immaterielle Kulturerbe, das bei der Deutschen UNESCO-Kommission angesiedelt ist.

Wertschätzung für kulturelle Vielfalt

Kulturstaatsministerin Claudia Roth erklärte: „Die Neuaufnahmen in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes spiegeln die kulturelle Vielfalt und regionale Besonderheiten wider. Es freut mich besonders, dass die ‚Brettspielkultur‘ in die Liste aufgenommen wurde – sie verbindet Generationen und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Anerkennung für die analoge Spielkultur

Die Spiele-Autoren-Zunft e. V. (SAZ) begrüßt die Anerkennung der analogen Brettspielkultur als immaterielles Kulturerbe. Sie sieht darin ein deutliches Signal für die Notwendigkeit, analoge Spiele wie andere Medienwerke systematisch zu sammeln, zu archivieren und der Forschung sowie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – etwa in der Deutschen Nationalbibliothek oder einem mit Bundesmitteln geförderten Spielearchiv.

Bibliothekstantieme für Spieleautor*innen

Ein solches Archiv, so die SAZ, sollte zugleich die Grundlage für die Ausschüttung der Bibliothekstantieme durch die VG WORT bilden. Damit ließe sich der gesetzliche Anspruch der Spieleautor*innen und Verlage gemäß § 27 UrhG endlich verwirklichen – und eine Gleichstellung mit den Urheber*innen anderer Medien erreichen. Die SAZ hofft, dass der 21. Deutsche Bundestag hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen schafft.

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