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Der stationäre Einzelhandel ist kein Hotspot

10. Dezember 2020, 0:00

Der Handelsverband Wohnen und Büro e.V. (HWB) spricht sich in der aktuellen Diskussion dafür aus, dass die Geschäfte der Einrichtungs-, GPK-, Büro- und Schreibwarenbranche künftig geöffnet bleiben sollen. Der Verband spricht damit sicherlich auch für Handelsverbände anderer, betroffener Branchen wie beispielsweise den BVS.

Es darf nicht bundesweit dazu kommen, dass große Teile des Handels ihre Geschäfte nicht mehr öffnen dürfen, sodass die Menschen gezwungen sind, ihre Produkte vorwiegend im Onlinehandel zu erwerben.

Fakt ist, dass die Hygiene- und Verhaltensregeln im stationären Handel nach wie vor vorbildlich umgesetzt werden. Grundsätzlich muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden und Personal sowie Kunden tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem wurde durch den Lockdown-Light im November die Steuerung des Zutritts zu den Geschäften durch die neue Quadratmeter-Regelung verschärft.

Falls dennoch Möbelhändler, Einrichtungs-, Spiel- und Schreibwarengeschäfte wie im März/April wieder schließen müssten, hätte dies fatale Auswirkungen auf das für den Einzelhandel wichtige Weihnachtsgeschäft. Die Wochen vor und nach Weihnachten sind in der Regel die umsatzstärkste Zeit des gesamten Weihnachtsgeschäfts. Die entgangenen Umsätze könnten nicht mehr aufgeholt werden und das potentielle Insolvenzrisiko steigt an.

Corona-Hotspots erfordern derzeit individuelle – keine pauschalen – Regulierungen. Dies sollte auch mit Augenmaß direkt vor Ort umgesetzt werden.

Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB, erläutert: „Es besteht keine Notwendigkeit, unsere Geschäfte wieder bundesweit zu schließen. Dort wo Einzelmaßnahmen vor Ort zu entscheiden sind, sollten diese auch getroffen werden. Wenn es trotz alledem zu Schließungen kommt, müssen staatliche Entschädigungszahlungen erfolgen.“