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TÜV Süd coacht Rückkehr in den Arbeits-Alltag

28. Mai 2020, 0:00

Nach den Beschränkungen der letzten Wochen kehren viele Unternehmen schrittweise zum Arbeitsalltag zurück. TÜV Süd unterstützt Betreiber von Büroflächen, das Gastronomie- und Hotelgewerbe sowie den Einzelhandel, mit einem Covid-19- Risikomanagement die nötigen Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.

Grundsätzlich sind Betreiber von Büroflächen, von Hotels und Gastronomiebetrieben sowie der Einzelhandel dazu verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln, um die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Mit ihrem Covid-19- Risikomanagement begleiten die TÜV Süd-Experten ihre Kunden im gesamten Prozess von der Erfassung der Ist-Situation und der Erstellung einer Gefährdungsanalyse über die Festlegung von organisatorischen Maßnahmen und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bis zur Überprüfung der Maßnahmen durch einen Audit vor Ort.

„Mit unserem Covid-19-Risikomanagement entlasten wir unsere Kunden, die sich somit auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können“, sagt Dipl.-Biol. Katrin Hartmann von TÜV Süd. „Wir vermitteln das nötige Wissen und schaffen damit Vertrauen in die Richtigkeit der getroffenen Maßnahmen.“ Durch die Vor-Ort-Audits erhalten die Unternehmen zudem eine neutrale Bestätigung dafür, dass die Regelungen und Schutzmaßnahmen korrekt umgesetzt wurden – ein wichtiges Signal für Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Mieter.

„Mit Blick auf mittel- und langfristig notwendige Folgemaßnahmen können unsere Kunden den Wiedereinstieg in den Alltag auch dafür nutzen, den Betrieb ihrer Büroflächen nachhaltig zu verbessern, insbesondere auch im Hinblick auf Kosten/Nutzen“, ergänzt Dipl.-Ing. Sabine Watzlowik von TÜV Süd. Das betrifft beispielsweise die Aktualisierung oder Erstellung von erweiterten Notfallplänen, die Anpassung der Leistungen im technischen und infrastrukturellen Gebäudebetrieb, die Gestaltung von Arbeitsplätzen, bis hin zur Entwicklung von neuen Bürokonzepten mit Blick auf Mindestabstände, maximale Personenanzahl, Arbeitszeitmodelle und Nutzung von Gemeinschaftsflächen.