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++ Coronavirus ++ Der DVSI informiert: Gesichtsmasken in Zeiten von Corona

2. April 2020, 12:00

Der DVSI informiert in einem aktuellen Rund-Mailing über die gesetzlichen Vorgaben zur Produktion von Gesichtmasken. Das Schreiben im Wortlaut:

„Außergewöhnliche Zeiten verlangen besonderes Handeln. 

Täglich erreichen uns neue und teils beunruhigende Nachrichten über die aktuelle Mangelsituation an Schutzkleidung und Schutzmasken. Und dies nicht nur in Krankenhäusern sondern auch in der breiten Bevölkerung. Da die Bürger*innen in dieser Zeit ein besonders ausgeprägtes Schutzbedürfnis haben, gibt es viele Ansätze, um diesen Mangel zu verringern. Nachdem im Handel aktuell zum Beispiel keine Schutzmasken erhältlich sind, gibt es viele Vorschläge zur Selbsthilfe. Im Internet finden sich unzählige Anleitungen und Schnittmuster zum Schneidern von Mund- und Nasenschutz. Im Privatbereich ist dies eine Möglichkeit, um das persönliche Sicherheitsbedürfnis zu befriedigen. 

Ferner gibt es Ansätze, dass aktuell Firmen aus dem Textilbereich ihre Fertigungsmöglichkeiten nutzen, um damit einfache Mund- und Nasenmasken herzustellen. Natürlich ist das Schutzniveau einer solchen Maske nur deutlich begrenzt, weshalb sie nicht als Schutzmasken bezeichnet werden sollten.
Ein prominentes Beispiel dafür ist die Firma Trigema:
www.youtube.com/watch?v=0Y5O59wbUXA 
www.youtube.com/watch?v=0zo2htF8Sk4

Es gibt allerdings auch Kritik an dieser Vorgehensweise: 
www.swp.de/suedwesten/staedte/hechingen/coronakrise-burladingen-konkurrent-uebt-heftige-kritik-am-textilen-mundschutz-von-trigema-44865624.html  

Schutzmasken gelten als persönliche Schutzausrüstung und unterliegen damit der Verordnung (EU) 2016/425 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (1). Die spezifischen Anforderungen sind in der Norm DIN EN 14683 – Medizinische Gesichtsmasken – Anforderungen und Prüfverfahren beschrieben (2). 

Nun gibt es auch im Bereich der Spielzeughersteller Bestrebungen, aus vorhandenen textilen Materialien ebenfalls Gesichtsmasken herzustellen und in Verkehr zu bringen. DVSI Mitglieder sind entsprechend auf uns zugekommen. 

Allerdings gibt es hier Schwierigkeiten, solche Masken auf einfache Art und Weise herzustellen, da dafür spezielles Material benötigt wird, um einen vernünftigen Mindestschutz zu erreichen. Wer nun solche einfachen Textilmasken (zum Beispiel aus Baumwollgewebe) kommerziell an die breite Bevölkerung abgeben will, muss deutlich darauf hinweisen, dass diese kein definiertes Schutzniveau aufweisen und damit nur einen deutlich eingeschränkten Schutz bieten. 

Es liegen uns erste Hinweise vor, dass die Verwendung des Begriffes „Schutz“ im Sinne von Schutzmaske zu Abmahnungen führen kann, da hier ja keine geeigneten Nachweise vorliegen. Sollte der Wunsch bestehen, „einfache“ Masken herstellen zu wollen, dann sollte man ggf. einen Partner aus dem Medizinbereich, z.B. ein lokales Krankenhaus suchen, für das produziert wird. Mit diesen kann man die Materialien und die Ausführung vereinbaren.
Solche Einrichtungen können die Einschränkungen der Masken einschätzen und diese damit in geeigneter Weise verwenden. 

Sollte man „echte“ Schutzmasken produzieren wollen, müssen diese die Konformitätsanforderungen aus der Verordnung (EU) 2016/425 einhalten und die Prüfung bei einer notifizierten Stelle bestehen. Diese Masken müssen dann auch entsprechend gekennzeichnet sein, es muss dazu eine Konformitätserklärung vorliegen und die technische Dokumentation muss verfügbar sein.“