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DVSI: Klage der Bundesregierung gegen EU-Kommission

14. Mai 2012, 0:00

Am Freitag, den 11. Mai, erschien die Pressemeldung, dass die Bundesregierung gegen die EU-Kommission klagen will. Die Einstellung der im DVSI organisierten Unternehmen der Spielwarenbranchen zur Klage der Bundesregierung ist von den folgenden übergeordneten Prinzipien geprägt:

 

 

        •    „Unser Ziel als Spielwarenindustrie ist es eindeutig, ein hohes Schutzniveau für die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten. Dies ist derzeit der Fall.
        •    Im europäischen Binnenmarkt brauchen wir harmonisierte Regeln, denn ein hohes Sicherheitsniveau ist nicht teilbar und darf nicht vor nationalen Grenzen halt machen. Auch behindern nationale Alleingänge den freien Warenverkehr zwischen den Regionen – etwas, das sich Deutschland als die Top- Exportnation in der Welt nicht leisten kann.
        • Die neue EU-Richtlinie hat in vielen Bereichen zu deutlich schärferen Grenzwerten geführt und besitzt einen höheren Grad an Differenzierung. Gleichzeitig sieht die Richtlinie schon heute Wege vor, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Risikobewertung EU-weit einzuführen.

        Die Klage der Bundesregierung betrifft nur zwei Schadstoffe, die für den Spielwarenbereich relevant sind: Barium und Blei. Die drei anderen von der Klage erfassten Stoffe kommen in den genannten Grenzwertbereichen in Spielwaren nicht vor.
        Uns ist es wichtig, dass die Sicherheitsbewertung von Produkten auf Grundlage von wissenschaftlichen Fakten geschieht und dass die Unternehmen auch in der Lage sind, die geforderten Auflagen einzuhalten.

        Die Klage kommt nicht aus heiterem Himmel
        Vielmehr ist sie die konsequente Linie der Bundesregierung seit Diskussion der neuen EU-Spielzeugrichtlinie (verabschiedet am 18.06.2009).
        –    Die Bundesregierung plädierte damals – zusammen mit dem DVSI – für die Beibehaltung der etwas strengeren Grenzwerte der europäisch harmonisierten Norm EN 71-3.
        – Folgerichtig setzte die Bundesregierung die neue Richtlinie mit dem „2. GPSG“ vom 7.7.2011, hinsichtlich der genannten Grenzwerte wie von ihr gewollt um.
        –    Um in Folge einen Verstoß gegen EU-Recht zu vermeiden, beantragte die Bundesregierung am 20.01.2011 ein EU-Schutzklauselverfahren.
        –    Die EU-Kommission wies den Antrag für die fünf genannten Schadstoffe am 1.3.2012 zurück.
        –    Ein Verfahren vor dem EUGH wurde damit aus Sicht der Bundesregierung unausweichlich.

         

        Auswirkung des Verfahrens auf die Spielzeugsicherheit?
        Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren keinen Einfluss auf die deutsche oder europäische Spielzeugsicherheit haben.
        Der neue „chemische Teil“ der EU-Spielzeugrichtlinie tritt erst im Juli 2013 in Kraft. Bis dahin gelten europaweit Grenzwerte, die mit der deutschen Position übereinstimmen.
        Darüber hinaus ist in der EU-Kommission die Diskussion zur Absenkung des Bleigrenzwertes auf ein strengeres Niveau als von Deutschland mit der Klage gefordert, bereits heute weitestgehend abgeschlossen.
        Hinsichtlich Arsen und Barium plant die EU-Kommission ebenfalls deutliche Absenkungen. Diese werden voraussichtlich bis Juli 2013 als europäisches Recht eingeführt – zu einem Zeitpunkt, in dem voraussichtlich über die Klage der BRD zum EUGH noch nicht entschieden ist.“