Nintendo klagt und gewinnt gegen Piraterie
Laut Münchner Oberlandesgericht entsprechen Nintendos Anti-Piraterie-Maßnahmen dem deutschen Recht. Somit machen sich Händler haftbar für Schäden, die durch den Verkauf von Vorrichtungen entstehen, mit welchen Anti-Piraterie-Schutzmaßnahmen umgangen werden können. Hierzu zählen beispielsweise R4-Karten, mit denen der Kauf eines Spiels umgangen werden kann. „Die Münchner Richter haben ein starkes Signal im Kampf gegen Produktpiraterie gesetzt. Ihre … Weiterlesen