Nintendo klagt und gewinnt gegen Piraterie

20. Oktober 2016, 0:00

Laut Münchner Oberlandesgericht entsprechen Nintendos Anti-Piraterie-Maßnahmen dem deutschen Recht. Somit machen sich Händler haftbar für Schäden, die durch den Verkauf von Vorrichtungen entstehen, mit welchen Anti-Piraterie-Schutzmaßnahmen umgangen werden können. Hierzu zählen beispielsweise R4-Karten, mit denen der Kauf eines Spiels umgangen werden kann. „Die Münchner Richter haben ein starkes Signal im Kampf gegen Produktpiraterie gesetzt. Ihre Entscheidung schützt die Inhaber der Urheberrechte, deren Partner und alle, die mit der Entwicklung interaktiver Spiele für Nintendo-Konsolen zu tun haben“, so Dr. Bernd Fakesch, General Manager von Nintendo Deutschland