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++ Coronavirus ++ 2. Schutzschirmverfahren GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH

22. April 2020, 10:00

Delkredere für Forderungen aus Warenlieferungen, die vor dem 2. April 2020 erfolgt und fällig geworden sind: In den vergangenen Tagen haben den DVSI mehrere Anfragen von Mitgliedern zu den Auswirkungen des Schutzschirmverfahrens der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH auf Forderungen aus Warenlieferungen erreicht – einschließlich der Frage nach der Delkrederehaftung.

In den vom DVSI geprüften Fällen sind die Forderungen aus Warenlieferungen, die vor dem 2. April 2020 erfolgt und fällig geworden sind, durch die Delkrederehaftung aus bestehenden Zentralregulierungs- und Delkredereverträgen gedeckt und in vollem Umfang auszugleichen– euro delkredere hat auf Nachfrage bestätigt, dass diese Ausfälle in vollem Umfang (ohne Umsatzsteuer) übernommen werden, die Auszahlung aber wegen der Notwendigkeit der Feststellung des Forderungsbestandes noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.