Anzeige

Amazon erstmals für Produkte von Drittanbietern haftbar

8. Juli 2019, 0:00

Zum ersten Mal hat ein US-Bundesberufungsgericht entschieden, dass Amazon für beschädigte Güter, die auf der Amazon Plattform von Drittanbietern verkauft werden, haftbar ist. Die Entscheidung folgt dem zunehmenden Druck auf Amazon nach einigen Prozessen wegen gefährlicher Produkte, die in den USA über die Plattform gekauft worden sind. Trotzdem bleibt die Produkthaftung Sache der US-Bundesstaaten. Die angesprochene Entscheidung wurde in Pennsylvania gefällt, sodass es sich hier nicht um einen Präzedenzfall für die USA oder die EU handelt.

In Folge dessen wird die Europäische Kommission Due Diligence Prüfung bezüglich der Beschaffung von Mineralien und Metallen starten mit. Die Initiative ist auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ausgerichtet, die Mineralien und Metalle wie Zinn und Wolfram in ihrer Lieferkette haben. Die Europäische Kommission wird diesen Unternehmen in Sachen Durchführung Due Dilligence, Sourcing und Compliance mit den geltenden Regeln Unterstützung anbieten. Ab 20. November werden die Unternehmen Zugriff auf ein Online-Portal in sieben EU-Sprachen haben, mit Informationen, Tools und Trainingsmöglichkeiten.

DVSI