US-Vergeltungszölle gelten nicht für Spielwaren

9. April 2019, 0:00

Sie war lange angekündigt, jetzt ist sie da: die vorläufige Liste der USA für Exportprodukte, die mit Strafzöllen belegt werden sollen. Grund dafür ist ein seit 15 Jahren andauernder Rechtsstreit über angeblich illegale Subventionen für den europäischen Flugzeugbauer Airbus aus EU-Ländern. Als Reaktion wollen die USA Vergeltungszölle auf diverse Exporte der EU verhängen.

Die Liste umfasst Güter im Wert von rund elf Milliarden US-Dollar (rund 9,8 Milliarden Euro), auf der sich neben Produkten und Komponenten für die Luftfahrtindustrie auch zahlreiche andere Waren, wie zum Beispiel diverse Käsesorten, Olivenöl, Orangen oder Meeresfrüchte, befinden. Diese Summe entspricht dem angeblichen jährlichen Schaden durch die verbotenen Staatshilfen für den Flugzeughersteller. Spielwaren finden sich nicht direkt auf der Liste. Spielwarenhersteller könnten aber über andere in der Liste enthaltene Produkte oder lizensierte Produkte betroffen sein.