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Grünes Licht für Karstadt-Kaufhof-Fusion auch bei Sortimenten

9. November 2018, 0:00

Das Bundeskartellamt hat am 9. November 2018 die Fusion zwischen Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof freigegeben. Demnach betragen die Umsätze von Karstadt und Kaufhof zusammen rund fünf Miliarden Euro. Die Behörde bewertete in ihrem Prüfverfahren auch Branchensortimente, die unsere Leserschaft betreffen. 

Keine Wettbewerbsbedenken

„Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof sind zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhausbetreiber. Aus wettbewerblicher Sicht gibt es aber keinen sogenannten Warenhausmarkt. Wir mussten uns allerdings mit den konkreten Marktverhältnissen für rund 20 verschiedene Warengruppen an den jeweiligen Standorten der Warenhäuser befassen, da sich die jeweiligen Marktverhältnisse voneinander unterscheiden. Wir haben festgestellt, dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25 Prozent erzielen. Für eine stark wachsende Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind Online-Händler in den meisten Warengruppen zudem eine wichtige Einkaufsalternative. Dieser zunehmende Wettbewerbsdruck des Online-Handels ist in unsere Bewertung eingeflossen.“

Marktteilnehmer befragt

Dazu hat das Bundeskartellamt rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten, darunter die größten Online-Händler und stationären Händler in Deutschland, befragt. Eingehender untersucht hat die Behörde nach eigenen Angaben die Warengruppen „Gepäck“ (Koffer/Taschen), „Wäsche“, „Sport/Outdoor“, „Spiele/Spielwaren“, „Heimtextilien“ sowie „Büro- und Schreibwaren“, weil die Marktstellung von Kaufhof und Karstadt in diesen Warengruppen am stärksten sei.

Im Ergebnis habe sich gezeigt, dass die Fusion selbst bei einer rein auf den stationären Vertrieb beschränkten Betrachtung keine wettbewerblichen Bedenken hervorrufe, die eine Untersagung des Vorhabens rechtfertigen würden, heißt es bei der Bonner Behörde. Der Verhaltensspielraum von Kaufhof und Karstadt werde in allen Warengruppen und Regionen jeweils durch verschiedene andere stationär tätige Wettbewerber eingeschränkt, und die Marktanteile der beiden Unternehmen lägen nur in wenigen relevanten Warengruppen und Regionen bei mehr als 25 Prozent.

Online-Handel und Einkauf

Darüber hinaus besteht laut Bundeskartellamt ein starker Wettbewerbsdruck aus dem Online-Handel: Der Marktanteil des Online-Handels am Gesamtumsatz in den verschiedenen Warengruppen in Deutschland fällt unterschiedlich hoch aus, unterliegt aber in allen Bereichen sehr starken Wachstumsraten, im Durchschnitt zehn Prozent jährlich.

Auf den Beschaffungsmärkten, also im Verhältnis der Warenhausbetreiber zu ihren Lieferanten, werden Karstadt und Kaufhof zusammen insbesondere in den Warengruppen „Wäsche“, „Heimtextilien“ und „Gepäck“ eine starke Marktstellung haben. „Dennoch stehen Herstellern hinreichende Absatzalternativen in Form von Fachhändlern, stationär sowie online, zur Verfügung. Einige Hersteller haben die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügen und daher auch Konditionenverbesserungen fordern könnten“, heißt es weiter beim Bundeskartellamt, dass die Eingabe im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten will.

Sportbereich wird beobachtet

Im Bereich „Sport/Outdoor“ ist Karstadt Mitglied der Einkaufskooperation Intersport, zu welcher aufgrund der Fusion nun auch das Einkaufsvolumen von Kaufhof hinzukäme. Das Bundeskartellamt behält sich vor, diese Einkaufskooperation im Nachgang zu der Fusion genauer zu prüfen. Zudem stellt die Behörde fest, dass die von der Fusion betroffenen Immobilienmärkte wettbewerblich unproblematisch waren.

Die Muttergesellschaften beider Warenhaus-Konzerne sind Signa Retail aus Österreich bzw. die Hudson Bay Company (HBC) aus Kanada.