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Amazon-Marketplace: Händler unterliegen Überwachungs- und Prüfpflicht

30. August 2016, 0:00

In zwei Verfahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Händler auf Amazon-Marketplace der Überwachungs- und Prüfpflicht unterliegen – selbst, wenn die Veränderungen der Produktbeschreibungen von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber solche Angebotsänderungen zulässt, so Rechtsanwalt Rolf Becker.

In einem der Verfahren handelte es sich um eine Armbanduhr sowie deren unverbindliche Preisempfehlung und die Angabe eines Preisvorteils von 50 Prozent – allerdings sei die Uhr ein Auslaufmodell gewesen. Aufgrund dessen wurde die Angabe des UVP und des Preisvorteils vom Gericht als irreführend und falsch beurteilt selbst, wenn der Händler diese Angaben nicht selbst gemacht habe.