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„Spielwarenmesse“ ist markengeschützt

8. März 2013, 0:00

Das Wort „Spielwarenmesse“ ist als Marke durch das Deutsche Patent- und Markenamt geschützt. Allein der Marketing- und Messedienstleister Spielwarenmesse eG ist berechtigt, gewerbliche Fachmessen auf dem Gebiet der Spielwaren bei der Bewerbung, Organisation und Durchführung als „Spielwarenmesse“ zu bezeichnen.

Für diesen Erfolg der Markeneintragung für Worte der Umgangssprache griff eine Ausnahmevorschrift im Markengesetz. Diese Vorschrift besagt, dass eine an sich beschreibende Bezeichnung dann schutzfähig ist, wenn sie sich in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat (§ 8 Abs. 3 MarkenG). Dem Messe- und Marketingdienstleister ist es in dem Eintragungsverfahren gelungen nachzuweisen, dass die Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise das Wort „Spielwarenmesse“ allein als Hinweis auf die eigene Fachmesse und damit auf die Spielwarenmesse eG sehen. Die Einzigartigkeit der Spielwarenmesse® spiegelt sich nun also auch in der Verwendung ihres Namens wider.
Die Marke „Spielwarenmesse“ wurde aufgrund dieses Beschlusses am 07. Januar 2013 durch das DPMA in das Markenregister eingetragen. Anfang Mai verstrich dann die Widerspruchsfrist, ohne dass Dritte Einwendungen gegen diese Markeneintragung erhoben hätten. Die Markeneintragung ist damit rechtskräftig geworden. Im Zuge dieser Markeneintragung passt die Spielwarenmesse eG den Namen und die Wort-Bild-Marke der größten Fachmesse weltweit an. Künftig heißt die Veranstaltung allein „Spielwarenmesse“, das heißt auf den bisherigen Namenszusatz „International Toy Fair Nürnberg“ wird verzichtet.
Quelle: http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/spielwarenmesse-ist-nun-markengeschutzt-1.2978490

ROUNDUP: Weihnachtsgeschäft soll Spielwarenbranche weiteres Wachstum bescheren – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/roundup-weihnachtsgeschaeft-soll-spielwarenbranche-weiteres-wachstum-bescheren_aid_856531.html