EU-Kommission verhängt Bußgeld gegen Temu

3. Juni 2026, 12:04

Die Europäische Kommission hat nach dem Gesetz über digitale Dienste eine Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro gegen Temu verhängt. Das Unternehmen hat es versäumt, die systemischen Risiken rechtswidriger Produkte, die auf seiner Plattform angeboten werden, und den daraus resultierenden Schaden für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Die der Kommission vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU mit großer Wahrscheinlichkeit auf Temu auf rechtswidrige Artikel stoßen. Temus Risikobewertung von 2024 entspricht nicht den im Gesetz über digitale Dienste festgelegten Standards:

  • Sie stützt sich auf allgemeine Informationen über Risiken, die den E-Commerce-Sektor insgesamt betreffen, und nicht auf spezifische Erkenntnisse über Temus eigenen Dienst, einschließlich öffentlicher Berichte und Prüfungen.
  • In der Risikobewertung wurde deutlich unterschätzt, wie oft Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU mit rechtswidrigen Produkten in Berührung kommen. Die Ergebnisse eines Testkaufs, die Teil der Untersuchung der Kommission waren, zeigen, dass ein sehr hoher Prozentsatz der ausgewählten Ladegeräte grundlegende Sicherheitsprüfungen nicht besteht. Gleichzeitig birgt ein großer Anteil der getesteten Babyspielzeuge mittlere bis hohe Sicherheitsrisiken, da sie Chemikalien enthalten, die die gesetzlichen Sicherheitsgrenzwerte überschreiten, oder aufgrund abnehmbarer Teile eine Erstickungsgefahr darstellen.
  • Temu hat nicht angemessen bewertet, wie die Gestaltung seines Dienstes – einschließlich Empfehlungssystemen und Programmen zum Bewerben von Produkten mithilfe angeschlossener Influencer – das Risiko der Verbreitung rechtswidriger Produkte erhöhen könnte.

Nach dem Gesetz über digitale Dienste sind benannte sehr große Online-Plattformen verpflichtet, systemische Risiken im Zusammenhang mit ihren Diensten sorgfältig zu bewerten und entsprechende Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen. Die verhängte Geldbuße wurde unter Berücksichtigung der Art, der Schwere für die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer in der EU und der Dauer dieser Zuwiderhandlung berechnet. Die Nichtdurchführung angemessener Risikobewertungen – einer der Eckpfeiler des Gesetzes über digitale Dienste – stellt eine besonders schwere Zuwiderhandlung gegen die entsprechenden Rechtsvorschriften dar. 

Nächste Schritte

Temu hat gemäß Artikel 75 des Gesetzes über digitale Dienste bis zum 28. August 2026 Zeit, der Kommission einen Aktionsplan vorzulegen. Der Plan muss Maßnahmen zur Behebung der Nichteinhaltung der Risikobewertungspflichten enthalten. Das Europäische Gremium für digitale Dienste hat nach Eingang des Plans einen Monat Zeit, um seine Stellungnahme abzugeben. Die Kommission hat danach einen weiteren Monat Zeit, um ihren endgültigen Beschluss zu fassen und eine angemessene Durchführungsfrist festzulegen. Wird dem Nichteinhaltungsbeschluss nicht nachgekommen, können Zwangsgelder verhängt werden. Die Kommission arbeitet weiterhin mit Temu zusammen, um die Einhaltung des Beschlusses und des Gesetzes über digitale Dienste im Allgemeinen sicherzustellen.

Hintergrund

Am 31. Oktober 2024 leitete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen Temu ein, unter anderem wegen seiner Verpflichtung, systemische Risiken im Zusammenhang mit dem Vertrieb rechtswidriger Produkte über seinen Dienst zu bewerten. Die Kommission hat im Juli 2025 vorläufige Feststellungen angenommen und das Verfahren heute mit einem Nichteinhaltungsbeschluss abgeschlossen. Der erlassene Nichteinhaltungsbeschluss stützt sich unter anderem auf Temus Risikobewertungsbericht 2024 und Zwischenbericht 2025, die Antworten auf die förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission vom 28. Juni 2024 und vom 11. Oktober 2024, von Dritten übermittelte Informationen und eine Testkaufaktion, die von einer unabhängigen Prüfstelle im Namen der Kommission durchgeführt wurde. Darüber hinaus flossen Daten der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden der EU in die Untersuchung ein, die hohe Nichtkonformitätsquoten bei den auf Temu verkauften Produkten in den untersuchten Kategorien ergaben.

ec.europa.eu/commission