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Carletto siegt vor Schweizer Bundesgericht gegen US-Konzern

29. November 2024, 10:06

Nach fünf Jahren andauernden Rechtsstreitigkeiten steht fest: Der Schweizer Spielwaren-Distributor Carletto darf die von ihm geschaffene Plüschtiermarke „Glubschis“ nun auch in der Schweiz nutzen. Das hält das Bundesgericht in Lausanne in seinem kürzlich publizierten Entscheid fest. Damit ist der Weg für die erfolgreiche Plüschtiermarke des Unternehmens mit dem Firmensitz in Brunnen//Schwyz auch in der Schweiz frei.
„Der Entscheid des Bundesgerichts ist für das Schweizer Wettbewerbs- und Markenrecht von großer Bedeutung“, sagt Peter W. Gygax, CEO der Carletto AG. „Wir wollten verhindern, dass ein selbst geschaffener und erfolgreicher Markenname streitig gemacht werden kann, indem dessen Inhaber mit einer Flut an Rechtsverfahren eingedeckt wird.“ Denn genau das habe der klagende US-Konzern, der sich selbst als weltweit größter Hersteller von Plüschtieren bezeichnet, versucht.

Verkaufsverbot der „Glubschis“ war nicht rechtens

Konkret geht es um die großäugigen Plüschtiere von Nici mit der Bezeichnung „Glubschis“, die Kinder und Erwachsene gleichermassen in ihren Bann ziehen – bisher nur eben nicht in der Schweiz, zumindest nicht unter diesem Namen. Das Handelsgericht des Kantons Aargau hat Anfang 2020 auf Antrag des
US-Plüschtierherstellers aus Illinois einstweilig ein vorsorgliches Verkaufsverbot für die „Glubschis“ verfügt, das seitdem andauerte. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht nun festhält.
“Für uns wäre es unter dem Strich wohl preiswerter gewesen, den Schweizer Markt für die Glubschis aufzugeben“, erklärt der CEO von Carletto. Aber man habe den hiesigen Markt verteidigen wollen, auch gegen ganz große Mitbewerber. „Mit dem Bundesgerichtsurteil konnten wir nun Rechtssicherheit zugunsten von Schweizer Unternehmen schaffen – und auch zeigen: Recht erhalten darf keine Frage der Marktmacht sein.“

Ein Mädchen im lilafarbenen Pulli sitzt lesend auf einem Bett und ist von Glubschis, Plüschtieren mit großen Augen, in unterschiedlichen Größen umgeben.
Große Augen und eigene Charaktere machen die Glubschis zum beliebten Plüschtier

Umsatz innerhalb von zehn Jahren vervielfacht

Begonnen hat 2009 alles damit, dass Carletto als Exklusiv-Distributor für das millionenschwere Unternehmen aus den USA großäugige Plüschtiere auf den deutschsprachigen Markt bringen durfte. Das Brunner Unternehmen realisierte bald, dass der englische Markenname „Beanie Boo’s“ auf Deutsch nicht optimal funktioniert. Deshalb wurden die Plüschtiere von Carletto mit aufwendigen Begleitmaßnahmen und dem eigenen, selbst geschaffenen und 2013 im Markenregister eingetragenen Namen „Glubschis“ vermarktet. Mit Erfolg: Binnen zehn Jahren gelang eine wesentliche Umsatzsteigerung um das Zwanzigfache.
Anfangs 2019 kündigte der US-Konzern die Vertriebsvereinbarung mit Carletto ohne Angabe von Gründen und übergab den Vertrieb an die TY UK Ltd. Carletto suchte für den Neustart der „Glubschis“ die Zusammenarbeit mit der Nici GmbH, einem erfolgreichen deutschen Plüschtierhersteller. Das missfiel wohl dem US-Konzern, denn er versuchte den Wettbewerb zu unterbinden, trug die Marke „Glubschis“ in mehreren Gebieten selbst ein, beantragte die Löschung der Markeneintragungen von Carletto und legte diverse Abmahnungen nach.

Gerichte weisen Klagen ab

„Aktuell laufen noch über ein Dutzend Verfahren in diversen EU-Ländern“, erklärt Stefan Dobler, CFO der Carletto Gruppe. Bislang wurde in allen EU-Verfahren zugunsten des Brunner Spielwaren-Distributors entschieden. In der Schweiz hat nun richtigerweise die höchste Instanz den Fall präzise dargelegt und klar zu Gunsten von Carletto entschieden. „Die Rechtsunsicherheiten, welche zu erheblichen Image- und Umsatzverlusten führten, sind nun beseitigt.“ Nach dem wegweisenden Entscheid des Schweizer Bundesgerichts prüfe man deshalb nun auch Schadenersatzklagen, so Dobler.
In erster Linie überwiegt nun allerdings die Freude über den in letzter Instanz gewonnen Rechtsstreit und die Tatsache, dass die „Glubschis“ endlich auch in der Schweiz verfügbar sein werden. Seit Herbst 2019 produziert und vertreibt der bayrische Plüschtierhersteller Nici die Glubschis als Lizenznehmer von Carletto weltweit mit Erfolg. Für den Import in die Schweiz zeichnet sich die H. Siegrist Import AG in Flawil als langjähriger Partner von Nici verantwortlich. Ab wann die Glubschis in der Schweiz offiziell verfügbar sein werden, entscheiden die hiesigen Händler selbstständig.

carletto.ch