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Schlappe für VW

23. April 2021, 0:00

Der seit Jahren anhaltende Streit zwischen Premium Classixxs/Model Car World und dem VW Konzern um die Herstellung des Bus-Modells „Bulli“ in einem maßstab- und originalgetreuen Miniaturformat fand mit dem am 16. April 2021 verkündeten Urteil des Hamburger Landgerichts (Aktenzeichen 315 O 213/16) ein vorläufiges Ende.

Das Gericht wies die Klage des weltweit größten Autokonzerns ab. Gegen das Urteil kann der Konzern allerdings noch Berufung einlegen, wie der Anwalt der Beklagten, Dr. Mario Krogmann, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, erläuterte.  

Der Konflikt überrascht umso mehr, als er durch höchstrichterliche Urteile schon längst beendet schien. „Die Klage von VW stützte sich“, so Dr. Krogmann, „insbesondere auf eine dreidimensionale Marke mit der Form des VW Bus T1 (DE 30627911) und auf eine Bildmarke mit der Frontansicht des VW Bus T1 (DE 302012062273) sowie ergänzend auf Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.“ Laut Krogmann wies das Landgericht die Klage bezüglich markenrechtlicher Ansprüche vor allem deshalb ab, weil Premium ClassiXXs mit seinen Modellautos die dreidimensionale Marke von VW „nicht markenmäßig für Modellautos (Klasse 28) benutzt“ hat. Nach Auffassung des Landgerichts sehen die Verkehrskreise in der Form von Modellautos keinen Herkunftshinweis auf den Kraftfahrzeughersteller. Das Landge