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Plagiarius 2021: Geänderte Fristen

9. November 2020, 0:00

Die Verleihung des Plagiarius im Rahmen einer Pressekonferenz fand bisher jährlich im Februar auf der Frankfurter Messe Ambiente statt. Coronabedingt hat die Frankfurter Messe, wie viele andere Messegesellschaften auch, entschieden, von Januar bis März keine Präsenzmessen durchzuführen.

Stattdessen werde einmalig die Konsumgütermessen Ambiente, Paperworld und Christmasworld als „International Consumer Goods Show“ zusammengelegt und vom 17. – 20. April 2021 stattfinden. Entsprechend verschiebt sich die Plagiarius-Pressekonferenz / Preisverleihung – und damit auch die Jurysitzung und die Einsendefristen.

Der Negativpreis „Plagiarius“ wird seit 1977 jährlich an Hersteller und Händler besonders dreister Plagiate und Fälschungen verliehen. Ziel der Aktion Plagiarius ist, die skrupellosen Geschäftspraktiken von Produkt- und Markenpiraten ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und Industrie, Politik und Verbraucher für die Problematik zu sensibilisieren. Darüber hinaus soll die Wertschätzung für geistiges Eigentum, das heisst für innovative und kreative Leistungen, gesteigert werden. Trophäe des Schmähpreises ist ein schwarzer Zwerg mit goldener Nase – Symbol für die immensen Profite, die ideenlose Nachahmer sprichwörtlich auf Kosten von Kreativen und der Industrie erwirtschaften.

Reichen Sie jetzt Plagiatsfälle ein! 

Einsendeschluss Plagiarius-Wettbewerb 2021: 15. Januar 2021   –   Frühbuchertarif: für alle Anmeldungen bis 15. Dezember 2020

Unternehmer, Designer und Erfinder, die sich über dreiste Plagiatsfälle ärgern, haben wieder die Möglichkeit, ihre Originalprodukte sowie die vermeintlichen Nachahmungen zum Plagiarius-Wettbewerb einzureichen und den Plagiator – sei er Hersteller oder Händler – als Preisträger des Negativpreises vorzuschlagen.

Bevor die jährlich wechselnde Experten-Jury aus allen Einsendungen die Preisträger wählt, werden die vermeintlichen Plagiatoren von der Aktion Plagiarius schriftlich auf ihre Nominierung hingewiesen und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die große Medienreichweite und der hohe Bekanntheitsgrad des „Plagiarius“ haben über die Jahre hinweg regelmäßig eine abschreckende Wirkung gezeigt: Die Angst vor öffentlicher Blamage hat schon so manchen Plagiator dazu gebracht eine Einigung mit dem Originalhersteller zu suchen und zum Beispiel Restbestände vom Markt zu nehmen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder Lieferanten preiszugeben.