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DVSI im Gespräch mit der Bundesregierung

8. September 2020, 0:00

Wie bekannt, arbeitet die Bundesregierung derzeit an einem Gesetzentwurf zur Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, auch bekannt als „Nationaler Aktionsplan Menschenrechte“ (NAP). Ziel der Initiative ist es, die menschenrechtliche Lage entlang der Lieferkette zu verbessern. Der DVSI hat schon früh erkannt, wie wichtig diese Thematik ist:

Vor allem um der Ziele selbst Willen, aber auch in der Beziehung zum Kunden, der Gesellschaft und dem Gesetzgeber. Im Dialog mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) und basierend auf den Erkenntnissen der verschiedenen Auditsysteme haben wir ab 2016 die Arbeit an der  Fair Toys Organisation (FTO) aktiv begleitet. 

Das Auswärtige Amt hat Mitte August die Ergebnisse der (zweiten) Befragungsrunde vorgestellt, zu der ausgewählte Unternehmen eingeladen wurden: Insgesamt haben 455 Unternehmen teilgenommen. 12,8 bis 16,5 Prozent davon werden als „Erfüller“ eingestuft; rund 0,6 Prozent als „Unternehmen mit Umsetzungsplan“ sowie 82,9 bis 86,7 Prozent als „Nicht-Erfüller“ (wovon 9,9 bis 11,5% als „Unternehmen auf gutem Weg“ zählen). Angesichts der Ergebnisse und unter Berufung auf den aktuellen Koalitionsvertrag, plant die Bundesregierung die Verabschiedung des Sorgfaltspflichtengesetzes noch in dieser Legislaturperiode. 

Die Eckpunkte des Gesetzes sollen nach derzeitigem Stand am 16. September 2020 im Kabinett besprochen werden, wobei neben dem BMZ auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Leitung von Hubertus Heil (SPD) und das von CDU-Minister Dr. Peter Altmaier geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) maßgeblich beteiligt sind. Letzterer hat sich wiederholt für eine ausgewogene Lösung ausgesprochen. Auch mit seinem Hause steht der DVSI im Austausch. Parallel dazu zählt die Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten auch zu den Prioritäten der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft.  

Eine Übersicht zur DVSI-Positionierung zu Eckpunkten des Lieferkettengesetzes, die bei der Bundesregierung vorgetragen wurden, findet sich nachfolgend: 

Beschränkung der Unternehmenshaftung auf direkte Zulieferer und Menschenrechte: Die Unternehmenshaftung für Lieferanten jenseits der direkten Zulieferer ist unmöglich und schafft vielmehr ein Klima des Misstrauens zwischen Geschäftspartnern. Auch sollten die Sorgfaltspflichten auf Menschenrechte begrenzt sein. Eine Ausweitung auf Umweltstandards wäre angesichts multifaktorieller Zusammenhänge und komplexer Wirkmechanismen nicht zu leisten.

– Mithilfe einer Schwellenregelung sollte sichergestellt werden, dass kleine Unternehmen vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Im Sinne der EU-weiten Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Binnenmarktintegration sprechen wir uns ganz grundsätzlich dafür aus, Fragen der unternehmensseitigen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene zu regeln, wie auch im Programm der EU-Ratspräsidentschaft angekündigt.

– Mit Blick auf Rechtssicherheit und Verwaltungsaufwand, empfehlen wir die Erstellung einer Positiv-Liste, mithilfe derer verbindlich festgehalten wird, in welchen Ländern und/oder Wirtschaftsräumen die Einhaltung menschenrechtlicher Standards vorausgesetzt werden kann.

– Es sollte einen klar definierten Anforderungskatalog geben, um sicherzustellen, dass die konkreten Sorgfaltspflichten der Unternehmen umgesetzt werden können und keine willkürlichen Maßnahmen angesetzt werden