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++ Coronavirus ++ BDKH bezieht Stellung: Effektiver Schutz ist unabhängig von der Verkaufsfläche 

16. April 2020, 13:00

Der Bundesverband Deutscher Kinderausstattungs-Hersteller, e.V., kurz BDKH, nimmt in einem Schreiben vom 16.04.2020 Stellung zu den weiteren Corona-Maßnahmen. Zur aktuellen Situation äußert sich BDKH-Geschäftsführer Michael Neumann: „In den letzten Wochen ist es gelungen, die Ausbreitung des Corona-Virus deutlich zu verlangsamen. Das gelang mit dem breiten Konsens aller gesellschaftlichen Gruppen, die erhebliche Einschränkungen in sämtlichen Lebensbereichen akzeptierten.

Das Erreichte muss nun manifestiert werden. Bund und Länder haben sich am 15. April für die Fortsetzung der Kontaktbeschränkungen bis Anfang Mai ausgesprochen. Unmittelbare Veränderungen wird es unter anderem im Bereich des Einzelhandels geben.
Der BDKH teilt ausdrücklich die Ansicht, dass bei der Lockerung bestehender Beschränkungen der Schutz und die Gesundheit der Menschen oberste Priorität einnehmen. Unsere Mitgliedsunternehmen haben bereits umfangreiche Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen, beispielsweise spezielle Homeoffice-Regelungen, Abstandskonzepte, Hygienemaßnahmen, Schichtarbeit oder die vielfältige Unterstützung von Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern.
Es ist konsequent und richtig, dass die behutsame Öffnung der Einzelhandelsflächen nur mit Schutzmaßnahmen und Zugangsbeschränkungen erfolgen sollte. Der BKDH ist allerdings nicht der Auffassung, dass die Beschränkung auf Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmeter – auch und gerade im Bereich Baby- und Kinderausstattung – zu einem höheren Infektionsschutz für den Einzelnen und zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 führt.
Wir sind davon überzeugt, dass Hygienemaßnahmen auch in größeren Geschäften in der gleichen Qualität und Konsequenz umgesetzt werden können. Gerade hier sind – etwa durch die Kinderwagen-gängigen breiteren Flure – die geforderten Abstandsregeln gut umzusetzen. Wir denken, dass sichere Schutzkonzepte unabhängig von der Verkaufsfläche eines Geschäftes realisiert werden können. Da es sich zudem bei den Kunden des Babyausstattungshandels um eine vergleichsweise überschaubare Zielgruppe handelt, nämlich meist Familien mit Babys und Kleinkindern, ist in diesen Fachgeschäften und Fachmärkten kein unkontrolliert starker Publikumsverkehr zu befürchten.
Darüber hinaus benötigen Schwangere und junge Eltern häufig persönliche Beratung zu Produkten und Themen wie Kindersicherheit im Auto, Ernährung, Stillen und vielem mehr. Da sich solche Bedürfnisse schwer aufschieben lassen, sehen wir darin eine Grundversorgung, die sichergestellt werden muss. Unsere Mitgliedsunternehmen und ihre Handelspartner erfüllen eine wichtige Funktion bei der Bedarfsversorgung von Schwangeren und Eltern mit Kleinkindern.
Wir fordern daher eine schnellstmögliche Nachbesserung bzw. Anpassung der bestehenden Regelungen zu den Verkaufsflächen und eine Öffnung für den Babyausstattungs-Fachhandel auch jenseits von 800 Quadratmetern – selbstverständlich unter Einhaltung strenger Schutz- und Hygienemaßnehmen sowie Abstandsregeln.
Zudem wäre eine bundesweit einheitliche Linie aus unserer Sicht wünschenswert. Viele Geschäftskunden unserer Mitgliedsunternehmen sind filialisiert, operieren überregional und könnten Regeln und Maßnahmen in Bezug auf Covid-19 dadurch effizienter umsetzen. Nach unserer Einschätzung wäre auch den Konsumenten ein einheitliches Vorgehen weitaus besser und mit höherer Akzeptanz zu vermitteln.“