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Update: Hinweise zu Verlinkungspflicht für Online-Anbieter

13. Januar 2016, 0:00

Wie unsere Publikation als eine der ersten vermeldet hat, ist am vergangenen Samstag eine neue Informationspflicht für Online-Händler und Online-Dienstleister im B2C-Bereich in Kraft getreten (siehe Internetlink unten). Nun ist sowohl die verpflichtende Internetadresse als auch das Freischaltedatum für die erwähnte Online-Streitschlichtungs-Plattform bekannt. 

Wie ein Blog (www.shopbetreiber-blog.de) des Zertifizierungsspezialisten Trusted-Shops mitteilt, haben die EU-Verantwortlichen den vorgeschriebenen Internetlink wie folgt benannt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.  Die zuständige EU-Kommissarin für Justiz und Verbraucher, Vera Jourova, nennt in einer aktuellen Information den 15. Februar 2016 als Starttermin für das Freischalten der OS-Plattform.