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Urteil gefällt: Lego-Figuren bleiben als Marke geschützt

17. Juni 2015, 0:00

Das EU-Gericht weist die Klage des britischen Mitbewerbers Best-Lock ab: Die Form der Lego-Figuren bleibt EU-weit als Marke geschützt.

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) wies die Anfechtungsklagen von Best-Lock ab. Zur Begründung erklärten die Luxemburger Richter, die Figuren seien mehr von ihrer „menschlichen“ Wirkung als von technischen Funktionen geprägt.

Best-Lock begründete die Klage darin, die Form der Lego-Figuren ergebe sich aus deren technischer Funktion. EU-Recht schließe Markenschutz in solchen Fällen aus. Die Form der Hände, die Löcher an Füßen und Beinen sowie die Noppe oben am Kopf sollen dazu dienen, Verbindungen mit Bausteinen und anderen Lego-Elementen zu ermöglichen. Das EuG widersprach: dies seien nur einzelne Elemente des Gesamtdesigns der Lego-Figuren.