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Safety – Von Prüfkriterien und Testergebnissen

13. März 2019, 12:45

Kurz vor Weihnachten war es wieder einmal soweit: Die Stiftung Warentest verkündete auf einer Pressekonferenz publikumswirksam die Behauptung: „Produkte für Kinder sind in Deutschland besonders unsicher.“ Vorstand Hubertus Primus begründete dies damit, dass jedes vierte Produkt in den stiftungseigenen Tests durchfalle. Der Bundesverband Deutscher Kinderausstattungs-Hersteller e.V. (BDKH) sieht genau darin das Problem.

Kinderprodukte, behauptet die Stiftung Warentest, wiesen sogar noch deutlich häufiger Sicherheitsmängel auf als Produkte für Erwachsene. Offensichtlich, so tönen die Warenschützer aus Berlin, hätten manche Hersteller die Qualitätskontrollen vernachlässigt. Das ist starker Tobak – selbst wenn man die der eigenen Promotion dienenden Übertreibung abzieht. Die Wahrheit ist: Viele Hersteller in Europa prüfen ihre Produkte in zahllosen Tests nach eigenen Kriterien, die sogar strenger sind als die gesetzlichen Vorgaben, aber eben hin und wieder nicht den stets sich ändernden Kriterien von Stiftung Warentest entsprechen, die den Herstellern vorab zudem nur eingeschränkt bekannt sind.

Verunsicherung statt Information

Nach Hubertus Primus‘ Worten zählten Kinder eindeutig zur Gruppe der gefährdeten Verbraucher. Er begründet dies mit den Meldungen des europäischen Verbraucher-Warnsystems Rapex. Fast 30 Prozent aller dort 2017 beanstandeten Produkte seien Spielzeuge gewesen. Der BDKH weist darauf hin, dass es sich hier überwiegend um Spielzeug aus
asiatischen Ländern handelt, das bei der Herstellung kaum Qualitätskontrollen unterliegt. Eine universelle Kritik an Kinderprodukten und Spielwaren hierzulande als „unsicher“ hält der Bundesverband daher für nicht gerechtfertigt.
Die Aussagen von Stiftung Warentest verunsichern junge Eltern. Aufklärung und Empfehlungen zu sicheren Kinderprodukten suchen sie dann vorzugsweise im nächsten Heft der Stiftung Warentest …
Dem BDKH ist das Vertrauen der Verbraucher wichtig. Und er hat Grund, Entwarnung zu geben: Baby- und Kinderprodukte unterliegen in Deutschland strengen Qualitätskriterien. Die Mitglieder des BDKH sind Markenhersteller im besten Sinne des Wortes. Sie verpflichten sich zur Einhaltung eines Code of Conduct. Die Unternehmen versprechen, einen fairen Wettbewerb sowie alle geltenden Regelungen und Standards für Kinderausstattungsprodukte einzuhalten. Sie wirken zudem auf die kontinuierliche Verbesserung dieser Standards hin, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit der Automobilindustrie oder mit normgebenden Behörden.

Der Bundesverband Deutscher Kinderausstattungs-Hersteller e. V. (BDKH) vertritt gemäß seiner Satzung ausschließlich Unternehmen mit Qualitätsprodukten in den deutschsprachigen Ländern. Er repräsentiert mit seinen Mitgliedern die gesamte Bandbreite hochwertiger Kinderprodukte. Hier sind neben vielversprechenden Start-ups die großen Hersteller und bekannten Markennamen der Branche wie etwa Britax Römer, Alvi, Lässig, Rotho, Tfk, Chicco, Maxi-Cosi, Quinny, Peg-Pérego, Ergobaby, Nuna oder Joie vereint. Der BDKH bietet jungen Unternehmen Hilfestellung und Erfahrungsaustausch. Der Verband engagiert sich europaweit in verschiedenen Kommissionen für höhere Sicherheitsstandards. Seine Endverbraucher-Initiative „Kleine Helden leben sicher“ trägt mit Informationskampagnen zu Unfallvermeidung und sicherem Aufwachsen bei.

Die Logik der Produkttester

Europäische Hersteller sind verpflichtet, die Normen für die jeweiligen Produkte einzuhalten. Nur diese spielen bei den Stiftung Warentest-Prüfungen oft nur am Rande eine Rolle. Etwa beim Buggy-Test der Ausgabe 04-2018. Hier bewerteten zwei Experten die „kindgerechte Gestaltung“, die allein 45 Prozent der Gesamtnote bestimmte und mit Normen nichts gemein hat. Ebenso wenig wie die subjektive Beurteilung von weiteren Testern zur „Handhabung“ des Buggys, die mit 35 Prozent in die Gesamtnote einfloss. Immerhin waren die Bewertungen zu „Haltbarkeit“ und „Sicherheit“ – mit je fünf Prozent – an EN-Normen angelehnt. Während die verbleibenden zehn Prozent zur Gesamtnote für die Bewertung von „Schadstoffen“ eingesetzt wurden. Hier straften die Tester ein Modell wegen eines Flammschutzmittels in der Regenhaube ab. Ein Flammschutzmittel, das zwar bei Kinderspielzeug verboten ist, aber nicht bei Kinderwagen gemäß deren Norm. Eine schlechte Bewertung bei den Schadstoffen führt dann nach Logik der Warentester unabhängig von den anderen Noten automatisch zur Abwertung des ganzen Produktes. Pech gehabt!

Spielwaren-Standards für Kinderprodukte?

Die Forderung, Kinderprodukte möglichst schadstofffrei zu halten, unterstützt der BDKH uneingeschränkt. Dennoch haben die verschiedenen Normen für verschiedene Produktsegmente ihre
Berechtigung. Nicht alle Teile eines Kinderproduktes, zum Beispiel eines Kinderwagens, müssen die gleichen strengen Richtlinien erfüllen wie etwa ein Kinderspielzeug. Ein Kinderwagenreifen muss nicht „speichelecht“ sein. Oft stehen andere Aspekte wie die ergonomische und sicherheitstechnische Beschaffenheit bei einem Kinderprodukt im Fokus, wenn es um die Sicherheit geht – etwa bei einem Autokindersitz oder Fahrradsitz. Michael Neumann, BDKH-Vorstandsmitglied und Managing Director Northern Europe Dorel Juvenile, erklärt dazu: „Die Schadstofffreiheit eines Kinderproduktes ist nicht nur mit Blick auf Hautkontakt oder Speichelfestigkeit zu beurteilen, also im Kontakt mit dem Kind, sondern auch hinsichtlich der möglichst umweltfreundlichen Herstellung und Entsorgung des Produktes. Darüber hinaus sind auch Aspekte wie Sicherheit und Haltbarkeit relevant, um am Ende das bestmögliche Produkt für ein Kind zu erhalten.“