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Kurt Hesse gewinnt die Marke Testarossa – Hingeschaut:

28. September 2017, 10:26

Testarossa ist sicherlich eine der legendärsten Typenbezeichnungen für einen Ferrari. Doch Maranello verliert jetzt laut einem Urteil die Rechte an diesem weltbekannten Namen.

Schuld war ein doppio Espresso in Meran, den Kurt Hesse während eines Urlaubs in einem malerischen Schlosshotel zu sich nahm. Unter der Tasse klebte ein rundes Papier mit dem Markennamen des Kaffees: „Testarossa“. Das setzte bei
Hesse, einem findigen Konstrukteur und Spielwarenproduzenten, die Kreativität in Gang. „Testarossa“ wäre doch ein sehr interessanter Name für viele ganz unterschiedliche Produkte?
Hesse, Vorstand der Autec AG und Experte in der Abwehr unberechtiger Lizenzforderungen durch die Autoindus-trie, trug für sich den Namen kurzerhand in verschiedenen Produktgruppen ein, und wollte eigentlich damit beginnen, ein Programm für seine „Testarossa“-Linie zu entwickeln. Da hatte der rührige Franke aber die Rechnung ohne den Sportwagen-Hersteller Ferrari gemacht. Der fühlte sich als Besitzer der Markenrechte und legte Einspruch gegen Hesses Eintragungen im Markenregister ein. Kurt Hesse: „Wenn Ferrari gegen die Löschung der Marke durch mich vorgeht, muss ich innerhalb von sechs Monaten dagegen klagen, um meine berechtigten Ansprüche zu sichern. Zumal ja Ferrari mit dem Namen Testarossa seit Ende der Neunziger aktiv überhaupt nichts mehr gemacht hat.“
Hintergrund: Wenn Marken über einen längeren Zeitraum – laut Gesetz: fünf Jahre – nicht mehr aktiv benutzt werden, verlieren sie ihre Gültigkeit. Man kann sich eine Marke zwar eintragen lassen, aber man muss dann damit auch aktiv etwas machen, Produkte auf den Markt bringen. Und so schlummern nach Einschätzung von renommierten Experten Hunderte von Marken vor sich hin, die eigentlich schon längst nicht mehr aktiv sind. Andererseits sind benutzte Marken aber auch ein echter Goldschatz. Ein anerkannter Automobil-Experte, den TOYS zu Rate zog, schätzt den Wert der Marke Testarossa wegen des globalen Bekanntheitsgrades auf immerhin sechs bis acht Millionen Euro.
Noch einmal Kurt Hesse: „Als Ferrari gegen meine Markeneintragungen sein Veto eingelegt hatte, blieb mir nichts anderes übrig, als meine Ansprüche vor Gericht klären zu lassen, oder ich hätte permanent Lizenzgebühren bezahlen müssen.“ Der Franke zog vor das Landgericht Düsseldorf und bekam Recht. Die Richter folgten den Argumenten Hesses. „Der Sportwagenhersteller hat die Marke in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr ausreichend genutzt. Eine Marke muss genutzt werden, damit sie geschützt bleibt. Das hat das Unternehmen hier nicht getan“, erklärte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil. Ferraris Argumentation, man repariere ja nach wie vor Automobile vom Typ Testarossa in den eigenen Werkstätten und stelle dafür auch Ersatzteile her, ließ das Gericht nicht gelten. Denn: Diese Service-Leistungen erbringt das Unternehmen unter der Dachmarke Ferrari.
In der Presse schlug das Urteil ein wie eine Bombe. Autobild zitierte Georg Jakobs von der Kanzlei Heuking-Kühn-Lüer-Wojtek: „Die heutige Entscheidung muss die Alarmsirenen bei allen Herstellern schrillen lassen, die bekannte Marken besitzen, diese aber nicht nutzen.“ Und: „Unternehmen dürfen sich nicht auf ihren Marken-Lorbeeren ausruhen.“
Ferrari kann noch in die zweite Instanz gehen. Kurt Hesse ist schon weiter: „Ich freue mich über das Urteil und werde mir jetzt überlegen, was ich mit der Marke Testarossa so alles anfangen kann.“ Vielleicht kommen ihm die Ideen dazu ja bei einem doppio Espresso.