KinderGPT: KI, aber kindgerecht
Künstliche Intelligenz gehört längst zum digitalen Alltag von Erwachsenen, doch inzwischen kommen auch Kinder immer früher mit ihr in Berührung. Dabei sind gerade für sehr junge Nutzerinnen und Nutzer offene KI-Systeme nicht unproblematisch: Antworten können ungeeignet sein, Inhalte lassen sich nur schwer kontrollieren und auch Fragen des Datenschutzes spielen eine wichtige Rolle. Oliver Mauckner und sein Team von HillcrownAI aus Kaiserslautern haben diese Probleme erkannt und mit KinderGPT eine App geschaffen, die Kindern einen geschützten, altersgerechten Zugang zu KI ermöglicht. Im nächsten Schritt will HillcrownAI die App zunehmend zu einer Plattform mit eigenen Themenwelten entwickeln und damit beispielsweise Lizenzgebern neue Möglichkeiten eröffnen, Figuren, Inhalte und physische Produkte in interaktiven digitalen Erlebnisräumen zusammenzuführen.

Künstliche Intelligenz ist im Alltag von Kindern längst angekommen. Für Eltern stellt sich in erster Linie die Frage nach der Sicherheit, für Marken, Verlage und Lizenzgeber die nach dem Umfeld, in dem dieser Kontakt geschieht und welche Rolle etablierte Inhalte und Figuren darin spielen könnten. An diesem Punkt setzt KinderGPT an. Die von der HillcrownAI GmbH entwickelte App richtet sich an Kinder zwischen vier und 14 Jahren und versteht sich als geschützter Zugang zu generativer KI. Bereits heute können damit Kinder Wissen entdecken, sich bei Hausaufgaben unterstützen lassen, Bilder generieren, per Sprache mit der Anwendung kommunizieren oder altersgerechte Quizfragen beantworten. Drei Altersstufen sorgen dafür, dass Wortschatz, Inhalte und Sicherheitsmechanismen der KI an das Alter angepasst werden.
Nun steht der nächste Entwicklungsschritt kurz bevor. In seiner nächsten Iteration will KinderGPT zunehmend zu einem Hub für unterschiedliche Themenwelten werden. Über einen In-App-Store sollen sich beispielsweise Mini-Anwendungen direkt innerhalb der Plattform starten lassen. Eine Themenwelt könnte damit künftig Text, Audio und Video ebenso umfassen wie Anwendungen, Edutainment-Angebote und Spiele. Zusammengehalten werden diese Elemente von einem KI-Chat, der nicht allgemein antwortet, sondern auf die jeweilige Welt zugeschnitten ist. Je nach Thema, können die Avatare der Chats unterschiedlich aussehen, beispielsweise wie eine sympathische Cartoon-Version von Herbert von Karajan, wenn es um Musik geht oder wie Albert Einstein bei naturwissenschaftlichen Themen – oder eben auch wie eine bekannte Lizenzfigur …

Die Themenwelt wird zum Produkt
Für die Licensing-Branche ist genau das eine der interessantesten Perspektiven. Das Konzept sieht vor, dass Lizenzgeber innerhalb von KinderGPT einen eigenen, klar abgegrenzten Bereich aufbauen können. Wie umfangreich dieser ausfällt, kann der jeweilige Rechteinhaber selbst bestimmen: Das Spektrum reicht vom Branding einer Figur bis zur umfassenden digitalen Markenerlebniswelt mit eigenen Inhalten und Anwendungen. Auch der KI-Chat selbst lässt sich dabei an die IP anpassen. Erscheinungsbild, Wissen und optional auch die Stimme können auf eine Lizenzfigur zugeschnitten werden. Hinzukommen können Bilder, Videos, Audioinhalte, Mini-Anwendungen oder Spiele. Aus einer bekannten Figur entsteht damit nicht lediglich ein Chatbot, sondern ein digitaler Raum, in dem Kinder eine Markenwelt auf unterschiedliche Weise erleben können. Denkbar wäre beispielsweise eine Welt rund um eine bekannte Hörspiel- oder TV-Figur wie Pumuckl, Peppa Pig oder die Glücksbärchis: Kinder könnten dort Geschichten oder Hörinhalte entdecken, Quizfragen beantworten, kleine Aufgaben lösen und zugleich der Figur Fragen zu ihrer Welt stellen. Dabei geht es nicht darum, konkrete Partnerschaften mit diesen Marken anzukündigen, sondern um das Prinzip: Bestehende IPs lassen sich von einem weitgehend linearen Content-Angebot zu einer interaktiven Erlebniswelt weiterentwickeln.
Für Lizenzgeber könnte darin zugleich eine Möglichkeit liegen, vorhandene Inhalte neu zu nutzen. Ein Hörspiel, eine Geschichte oder ein Video wird nicht mehr ausschließlich konsumiert. Der Chat soll unmittelbar in das Erlebnis integriert werden. Hört ein Kind beispielsweise eine Geschichte und versteht einen Begriff nicht, könnte es direkt nachfragen und anschließend weiterhören. Auch Empfehlungen für weitere passende Inhalte sollen aus diesem Dialog heraus entstehen. Damit verlängert sich nicht nur die Beschäftigung mit einem einzelnen Content-Stück. Eine Figur oder Marke kann zum Ausgangspunkt für weitere Entdeckungen werden.
Auffindbarkeit statt App-Insel
Ein weiterer Vorteil des Konzepts liegt in der Plattform selbst. IP-Owner können und lassen bereits eine eigene Marken-App entwickeln. Diese muss jedoch anschließend installiert, gefunden und dauerhaft genutzt werden. KinderGPT setzt dagegen auf ein gemeinsames, kuratiertes Umfeld, in dem unterschiedliche Themenwelten nach Interessensgebieten wie Natur, Technik oder Zukunft eingeordnet werden sollen. Kinder können so bekannte Markenwelten gezielt aufsuchen, zugleich aber auch entlang ihrer Interessen auf neue Inhalte stoßen. Gerade für Lizenzgeber kleinerer oder mittelgroßer IPs dürfte dieses Plattformprinzip interessant sein. Statt für jede Marke eine eigene digitale Infrastruktur inklusive KI, Jugendschutz, Benutzerverwaltung und Datenschutz aufzubauen, lässt sich eine Welt innerhalb eines bereits bestehenden Systems entwickeln. Gleichzeitig bleibt die IP als eigener Bereich erkennbar.
Dass KinderGPT bereits eine relevante Nutzerbasis erreicht hat, dürfte diesen Ansatz zusätzlich spannend machen. KinderGPT verzeichnet nach eigenen Angaben aktuell mehr als 250.000 Downloads und über 70.000 aktive Nutzer.
Wenn die Figur wirklich „in character“ bleibt
Der wohl sensibelste Punkt für IP-Inhaber ist allerdings ein anderer. Generative KI lebt davon, eigenständig Antworten zu formulieren. Bei bekannten Charakteren entsteht damit sofort eine heikle Frage: Was passiert, wenn eine Figur etwas sagt, das nicht zu ihrer Persönlichkeit, ihren Werten oder den Vorgaben des Rechteinhabers passt? KinderGPT löst dieses Problem über klar definierte Wissens- und Sprachgrenzen. Für jede Figur soll festgelegt und freigegeben werden können, worüber sie sprechen darf, welches Wissen sie besitzt und innerhalb welcher sprachlichen Grenzen sie sich bewegt. Die Kontrolle über diesen sogenannten Character-Layer liegt laut Anbieter beim Lizenzgeber. Technisch folgt HillcrownAI dabei einem RAG-basierten Ansatz: Statt einer Figur freien Zugriff auf das Wissen eines generischen KI-Modells zu geben, werden freigegebene Inhalte als definierte Wissensbasis eingebunden. Für Partnerlösungen wirbt das Unternehmen entsprechend mit dem Prinzip „Your game. Your characters. Your brand voice“. Inhalte sollen kuratiert eingebunden werden, die IP beim Rechteinhaber verbleiben und nicht zum Training des Modells verwendet werden. Für das Licensing ist das ein wesentlicher Unterschied. Die Attraktivität einer bekannten Figur lebt schließlich gerade von ihrer Wiedererkennbarkeit und Konsistenz. Wird aus einem vorsichtigen Charakter plötzlich ein Draufgänger oder aus einem freundlich-naiven Helden ein zynischer Kommentator, ist der mögliche Imageschaden größer als der Reiz des technischen Experiments. Eine KI-Anwendung wird für IP-Inhaber daher erst dann wirklich interessant, wenn nicht nur ihr Design, sondern auch ihre inhaltliche Rolle steuerbar bleibt.
Edutainment statt Dauerberieselung
Beim Ausbau der Plattform soll zugleich der Edutainment-Gedanke eine größere Rolle spielen. Die geplanten Mini-Anwendungen versteht KinderGPT nicht primär als klassische Games. Sie sollen Kreativität, logisches Denken und ein grundlegendes Verständnis künstlicher Intelligenz fördern. Der Schwierigkeitsgrad soll sich dabei anpassen, Feedback nicht lediglich richtig oder falsch melden, sondern Erklärungen liefern.
Auch das ist für Lizenzmarken relevant. Denn damit ließen sich Figuren nicht nur zur Unterhaltung einsetzen, sondern als Zugang zu Themen, Wissen oder kreativen Aufgaben. Eine starke IP könnte Kindern beispielsweise Naturwissenschaften, Musik, Sprache oder Geschichte innerhalb einer vertrauten Markenwelt näherbringen. Der mögliche Mehrwert liegt dann weniger darin, eine Figur möglichst häufig auf dem Bildschirm erscheinen zu lassen, als darin, ihre erzählerische Welt sinnvoll zu erweitern.

Sicherheit schützt auch die Marke
Dass sich KinderGPT in erster Linie an Kinder richtet, stellt besondere Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz. Für Lizenzschaffende ist dieser Aspekt zwar nicht das zentrale Argument, für einen Lizenzgeber kann er bei der Entscheidung für oder gegen einen digitalen Partner dennoch entscheidend sein, denn sie müssen die Eltern als Gatekeeper und damit diejenigen, die für gegen die Anschaffung der App auf dem Familien-Tablet entscheiden, immer im Hinterkopf behalten. Die Plattform verzichtet nach eigenen Angaben auf Werbung, Tracking und Profiling. KinderGPT wird auf eigener Infrastruktur in Deutschland betrieben; Daten werden nicht an externe Modellanbieter weitergegeben und nicht zum Training der KI verwendet. Antworten beruhen auf einer geprüften Wissensbasis und werden durch zusätzliche Moderationsmechanismen abgesichert. Hinzu kommen Funktionen speziell für Eltern. Bereits heute können unter anderem Nutzungszeiten und Themen gesteuert sowie Kinder-Chats auf Wunsch eingesehen werden. Für den weiteren Ausbau sind zusätzliche Kontrollmöglichkeiten vorgesehen, darunter die Freigabe einzelner Funktionen und Themenwelten sowie die Steuerung von Altersstufe und In-App-Käufen.Auch bei Bildfunktionen setzt KinderGPT auf eine zusätzliche Schutzstufe: Fotos sollen bereits auf dem Endgerät vorgeprüft werden, bevor sie das eigentliche System erreichen.
Für Lizenzgeber erfüllen solche Mechanismen einen doppelten Zweck. Sie sollen Kinder schützen, reduzieren zugleich aber auch das Risiko, dass eine Marke in einem Umfeld auftaucht, das ihren eigenen Qualitäts-, Sicherheits- oder Compliance-Anforderungen widerspricht. Im bereitgestellten Material bringt KinderGPT diesen Zusammenhang selbst auf den Punkt: Die Schutzmechanismen gelten nicht nur dem Kind, sondern auch der Marke, die innerhalb der Plattform präsent ist.
Vom Content zur interaktiven Beziehung
Ob Themenwelten, interaktive Hörinhalte oder die Verbindung zum physischen Produkt: Interessant wird KinderGPT für die Licensing-Branche vor allem dort, wo aus vorhandener IP etwas entsteht, das mit klassischen digitalen Formaten nur schwer umzusetzen ist. Figuren können auf Fragen reagieren, Inhalte miteinander verbinden und Kinder durch ihre Welt führen, ohne dass dafür jede Marke eine eigene KI-Infrastruktur aufbauen muss. Entscheidend wird dabei sein, ob es KinderGPT gelingt, die versprochene Balance dauerhaft einzuhalten: genug Freiheit, damit sich die Interaktion tatsächlich wie KI anfühlt, und zugleich genügend Kontrolle, damit Figuren, Inhalte und Markenidentität nicht zum Spielball eines frei generierenden Systems werden. Gelingt dieser Spagat, könnte aus dem bisherigen Kinder-Chat tatsächlich mehr werden: eine Plattform, auf der Lizenzwelten nicht nur angesehen, gehört oder gespielt werden, sondern erstmals selbst antworten können.


KinderGPT wird von einem 13-köpfigen, internationalen Team aus Deutschland, Polen, der Ukraine, Pakistan, der Türkei, den Niederlanden entwickelt. Diese Vielfalt an Perspektiven ist kein Zufall, sondern Teil des Anspruchs an ein Produkt, das Kindern und Familien weltweit gerecht werden soll und kann.
Oliver Mauckner (rechts) und Tobias Friderich gehören zum Team, das KinderGPT (weiter-)entwickelt.