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Branche: Hätte, hätte, Lieferkette

9. September 2025, 14:55

Totgeglaubte leben länger: Kaum hat die neue Bundesregierung das Ende des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) angekündigt, kommt bereits die noch strengere EU-Lieferkettenrichtlinie um die Ecke. Größere Unternehmen müssen damit weiterhin umfangreichen Sorgfaltspflichten nachkommen. Noch mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit bringt der Digitale Produktpass – zunächst für Spielzeug und langfristig für alle in der EU gehandelten Produkte. Der Rechtsanwalt Dr. Simon Spangler erklärt im Gespräch mit Lioba Hebauer die Folgen für die Unternehmenspraxis.

Her Spangler, das LkSG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, ihre Lieferketten auf Umweltauflagen oder Menschenrechte zu prüfen. Das bedeutet einen enormen Personal- und Kostenaufwand. Die neue Bundesregierung versprach Erleichterung, das Gesetz sei passé. Was ist der aktuelle Stand?
Das LkSG ist keineswegs komplett abgeschafft. Es stimmt, die ohnehin schon mehrfach verschobene Berichtspflicht für diejenigen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wird eingestellt. Aber die internen Dokumentationspflichten bleiben. Außerdem kommen auf die Unternehmen Berichtspflichten zur Lieferkette aus anderen Gesetzen dazu, zum Beispiel aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2027. Aktuell müssen größere Wirtschaftsakteure die Sorgfaltspflichten des LkSG im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette weiterhin einhalten. Sonst drohen ihnen Sanktionen. Gleichzeitig bedeutet das auch, dass Zulieferer voll mit eingebunden werden und entsprechende vertragliche Zusicherungen über die „Weiterwälzung“ von Pflichten samt vertraglicher Strafen gültig bleiben.

Das LkSG soll durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, das die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bis Mitte 2027 in nationales Recht umsetzt. Womit müssen Unternehmen hier rechnen?
Wie das „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ konkret aussehen wird, ist noch offen. Die CSDDD kommt allerdings mit vergleichbaren Standards beziehungsweise teils noch strengeren Anforderungen als das LkSG. Die EU-Richtlinie fordert von größeren Akteuren menschenrechtliche, umweltbezogene und klimarelevante Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette – und anders als beim LkSG mit zivilrechtlicher Haftung. Diesen Druck werden die betroffenen Unternehmen entlang ihrer Lieferkette weiterreichen, vermutlich noch resoluter als dies schon bisher der Fall ist. Im Ergebnis lässt sich festhalten: Die ESG-Sorgfaltspflichten werden bleiben und mittelfristig nochmals an Bedeutung gewinnen.

Als Teil der Ökodesign-Verordnung soll auch der Digitale Produktpass (DPP) ab 2027 in der EU gehandelte Produkte entlang ihrer Wertschöpfungskette transparent machen. Welche Informationen sind hinterlegt und wer darf sie auslesen?
Über einen QR-Code, RFID-Chip oder über andere Datenträger am Produkt oder der Verpackung ist eine eindeutige Produktkennung hinterlegt, die auf den DPP verlinkt; analog auch bei Waren im Online-Handel. Verbraucher, Behörden und Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette finden im Produktpass Daten zu Herkunft, Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit oder Umweltbilanz eines Produkts. Dabei werden Informationen zur gesamten Lieferkette und zum Produktlebenszyklus gesammelt. Das hilft Behörden bei der Einschätzung der Produktkonformität und den Verbrauchern bei ihrer Kaufentscheidung mit Blick auf mehr Nachhaltigkeit. Die Hersteller können über den DPP nicht nur ihren Informationspflichten etwa zu Gebrauchsanleitungen, Ersatzteilen und Reparierbarkeit nachkommen, sondern den neuen Kanal zur direkten Kommunikation mit ihren Kunden und zur Differenzierung gegenüber Mitbewerbern nutzen. Um Unternehmensdaten zu schützen, sind bestimmte Informationen nur mit Zugangsrechten sichtbar.

Gibt es einen Zeitplan für die Einführung des DPP? Welche Produktgruppen brauchen künftig einen Produktpass?
Der DPP wird stufenweise eingeführt. Der Fokus liegt zunächst auf Produkten mit hohem Ressourcenverbrauch und großem Potential für die Kreislaufwirtschaft. Ab 2027 müssen Batterien – auch für E-Bikes und Autos – gemäß der Batterierichtlinie einen Produktpass aufweisen. In der ersten Phase der Umsetzung sind zudem Spielzeug, Kleidung, Schuhe, Möbel, Matratzen, Reifen und Elektronikgeräte wie Laptops und Smartphones dabei. Von der Regelung ausgenommen sind etwa Lebensmittel, Medikamente, Futtermittel oder lebende Tiere und Pflanzen. Der DPP betrifft Unternehmen weltweit, die Produkte in der EU verkaufen wollen.

Mit der neuen Spielzeugverordnung, die voraussichtlich 2027 in Kraft tritt, sollen Marktüberwachungs- und Zollbehörden mithilfe des DPP dabei unterstützt werden, unsichere Spielwaren aus Drittstaaten vom europäischen Markt fernzuhalten. Werden Temu & Co. damit ausgebremst?
Hier sind erhebliche Zweifel angebracht. Der Produktpass wird Angaben zum Hersteller, zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur, die Zolltarif- beziehungsweise Warennummer enthalten, aber auch die für Spielzeug erforderliche CE-Kennzeichnung, alle EU-Rechtsvorschriften, die das Spielzeug erfüllt, und eine Liste der bedenklichen Stoffe und allergenen Duftstoffe enthalten. Alle Informationen, die digital ausgewertet über die Konformität entscheiden.
Der DPP betrifft jedoch nur Hersteller und Importeure, die ein Produkt erstmals „in der EU in den Verkehr bringen“. Asiatische Billig-Plattformen wie Temu und Shein dürften hierunter nicht fallen, denn sie sind lediglich regelmäßig Verkaufsplattform, über die unzählige kleine Hersteller direkt an europäische Endkunden verkaufen. Noch erreichen jedes Jahr Millionen von Päckchen die EU mit Produkten teils zweifelhafter Qualität, von denen nur ein Bruchteil von den Zollbehörden in Zusammenarbeit mit der Marktaufsicht geprüft wird.


Dr. Simon Spangler ist Rechtsanwalt und beschäftigt sich mit Fragen zum deutschen und europäischen Kartellrecht, insbesondere Kartell- und Missbrauchsverbot und Zusammenschlusskontrolle, Vertriebsrecht, und E-Commerce.

Dr. Simon Spangler